Was ändert sich 2024 in der Pflege

Das Jahr 2024 bringt bedeutende Veränderungen im deutschen Gesundheitswesen und Pflegesektor mit sich. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach verkündete, dass die Bundesregierung ab sofort jährlich rund fünf Milliarden Euro investieren wird, um die häusliche Pflege zu erleichtern und die Heimkosten zu unterstützen. Hier sind einige der wichtigsten Neuerungen im Überblick:

  • Verpflichtendes E-Rezept
    Das E-Rezept wird für alle gesetzlich Versicherten verpflichtend. Ärzte müssen das E-Rezept ausstellen, und Patienten können es entweder mit der elektronischen Gesundheitskarte, per E-Rezept-App oder mit einem Papierausdruck einlösen.
  • Bezahlung beim Pflegestudium
    Studierende in der Pflege erhalten ab Januar eine angemessene Vergütung für die gesamte Dauer ihres Studiums. Das Pflegestudium wird als duales Studium gestaltet, und ein Ausbildungsvertrag wird eingeführt.
  • Erhöhung der Kinderkrankentage
    Ab 2024 und 2025 stehen Familien pro Kind und Elternteil nun 15 bezahlte Kinderkrankentage zu. Alleinerziehende profitieren besonders, da ihr Anspruch von 20 auf 30 Tage erhöht wird.
  • Kinderkrankengeld für Begleitpersonen
    Versicherte erhalten ab Januar einen Anspruch auf Kinderkrankengeld, wenn die Mitaufnahme eines Elternteils bei der stationären Behandlung des versicherten Kindes aus medizinischen Gründen notwendig ist.
  • Erleichterter Austausch von Kinderarzneimitteln
    Apotheken dürfen, wenn Kinderarzneimittel, die auf der Dringlichkeitsliste des Bundesinstituts für Arzneimittel stehen, nicht verfügbar sind, diese ohne vorherige Rücksprache mit dem verordnenden Arzt gegen ein wirkstoffgleiches Arzneimittel austauschen.
  • Begrenzung der Eigenanteile in der Pflege
    Pflegebedürftige, die vollstationär versorgt werden, werden ab dem 1. Januar stärker entlastet. Die Pflegekasse übernimmt im ersten Jahr 15 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils, der von Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 bis 5 im Heim zu tragen ist.
  • Steigende Leistungen für häusliche Pflege
    Zum 1. Januar wird auch das Pflegegeld angehoben. Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 erhalten fünf Prozent mehr. Gleichzeitig steigen die Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistungen um ebenfalls fünf Prozent.
  • Pflegeunterstützungsgeld für bis zu zehn Tage pro Jahr
    Ab 1. Januar haben Personen, die einen pflegebedürftigen Angehörigen unterstützen, Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld für bis zu zehn Arbeitstage pro Jahr je pflegebedürftiger Person.
  • Mehr Auskunftsansprüche für Pflegebedürftige
    Versicherte können ab Januar von ihrer Pflegekasse verlangen, halbjährlich eine verständliche Übersicht über ihre in Anspruch genommenen Leistungen und deren Kosten zu erhalten.
  • Gesundheits-ID für Versicherte
    Ab Januar müssen Krankenkassen auf Wunsch eine digitale Identität in Form einer Gesundheits-ID zur Verfügung stellen. Diese ermöglicht den kartenlosen Zugang zu verschiedenen Anwendungen der Telematikinfrastruktur wie dem E-Rezept oder der elektronischen Patientenakte.
  • Schnellere Anerkennung ausländischer Pflegekräfte
    Die Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegefachkräfte werden bundesweit vereinheitlicht und vereinfacht.

Diese umfassenden Änderungen signalisieren einen klaren Fortschritt im deutschen Gesundheitswesen und sollen sowohl Pflegebedürftigen als auch Pflegekräften zugutekommen. Wir freuen uns darüber. NURSES for you

 

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